Beratung zum Gesundheitssystem
Wie können Sie Ihre Kosten für die obligatorische Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz senken?
- Beantragen Sie eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung!
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone, die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen.
- Sparen Sie, indem Sie das Versicherungsmodell wechseln!
Das Grundversicherungsmodell ist das teuerste, aber auch das freieste. Wenn Sie etwas Geld sparen möchten und noch kein bestimmtes Versicherungsmodell haben, können Sie jederzeit ein günstigeres Versicherungsmodell innerhalb Ihrer Versicherung wählen.
Gängige Versicherungsmodelle
- Telemedizin (Konsultation per Telefon)
- Hausarzt (Hausarzt als erste Anlaufstelle)
- Versorgungsnetz (Gruppenpraxis mit mehreren Ärzten ohne freie Arztwahl)
Wenn Sie in Ihrer Versicherung bleiben und das Modell und/oder die Franchise wechseln möchten, stellen Sie bis zum 30. November einen schriftlichen Antrag.
- Wechseln Sie die Krankenkasse!
Wie kann man die Krankenkasse wechseln?
- Wählen Sie Ihre neue Versicherung bis Ende November!
- Wählen Sie eine Franchise, die Ihren Ausgaben entspricht :
- Wenn Sie weniger als 1800.- CHF Krankheitskosten pro Jahr haben, entscheiden Sie sich für eine maximale Franchise von 2500.-
- Wenn Sie mehr als CHF 1800.- an Krankheitskosten pro Jahr haben, wählen Sie eine Franchise von 300.-. - Wählen Sie anschliessend ein Versicherungsmodell (siehe Modelle oben), mit dem Sie Ihre Rechnung senken können.
- Kündigen Sie Ihre aktuelle Krankenkassenversicherung und schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben bis zum 30. November ab. Damit die Kündigung wirksam wird, zählt nicht das Datum, an dem die Kündigung abgeschickt wird, sondern das Datum, an dem sie bei der Krankenkasse eingeht.
- Melden Sie sich bei einer anderen Krankenkasse an. Schicken Sie Ihre Anmeldung bis zum 15. Dezember ab.
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist obligatorisch. Studierende, die einer bezahlten Beschäftigung von mindestens 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber nachgehen, sind automatisch versichert. Studierende, die nicht angestellt sind oder weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, müssen die Unfalldeckung in ihrem obligatorischen Versicherungsvertrag (KVG) einschliessen.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Unfallversicherung einschliessen, es sei denn, Sie arbeiten regelmässig mehr als 8 Stunden pro Woche in einem Unternehmen.
Wie steht es mit der Zusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch. Sie können den Versicherungsschutz der obligatorischen Grundversicherung durch eine Zusatzversicherung ergänzen:
- Teilweise Übernahme bestimmter Kosten für „Wellness“ (z. B. Fitness, Massagen, sportliche Aktivitäten).
- Freie Spitalwahl in der Schweiz
- Beteiligung an den Kosten für optische Hilfsmittel.
- Alternative Behandlungsmethoden
- Zahnärztliche Behandlungen
- Reiseversicherung
- (jede Krankenkasse entscheidet selbst, welche Leistungen sie anbietet)
Für ausländische Studierende?
Ausländische Studierende unterliegen nicht der obligatorischen Krankenversicherungspflicht, wenn sie nachweisen können, dass sie in ihrem Heimatland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, der die Behandlungen abdeckt, die sie in der Schweiz in Anspruch nehmen würden.
Studierende mit einer Arbeitsbewilligung sind verpflichtet, eine KVG-Krankenversicherung abzuschliessen.
Beratungen und Termin
Wir bieten individuelle Beratungen nach Terminvereinbarung an.
Einen Termin vereinbaren:
- per E-Mail an uni-social@unifr.ch
- oder per Telefon unter +41 26 300 71 60
Alle unsere Dienstleistungen sind kostenlos und vertraulich.