Stipendien, Zulagen und Entschädigungen
Kantonale Stipendien
Kantonale Stipendien können gewährt werden, wenn:
- Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren.
- Wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Eltern nicht ausreichen.
- Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (die Kantone legen die Anspruchsvoraussetzungen für Stipendien individuell fest).
Bei welchem Kanton müssen Sie Ihr Stipendiengesuch einreichen?
- In der Regel bei dem Kanton, in dem Sie und Ihre Eltern wohnhaft sind, oder beim Kanton Freiburg, wenn Sie dort seit zwei Jahren oder länger Ihren Wohnsitz haben.
- Stipendienrechtlicher Wohnsitz
Ausbildungszulagen
Die Ausbildungszulage ist eine kantonale monatliche Zulage (wird ab der postobligatorischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gewährt).
- Die Ausbildungszulage wird nicht automatisch ausbezahlt, die Eltern der/des Studierenden oder die/der Studierende selbst müssen einen Antrag bei ihrem/seinen Arbeitgeber/in oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse stellen.
- Kantonale Sozialversicherungsanstalt Freiburg Familienzulagen (ecasfr.ch)
Haben Sie weitere Fragen zum Versicherungssystem in der Schweiz?
Wir können Sie beraten bei Fragen im Zusammenhang mit:
- Kantonalen Stipendien
- Ausbildungszulagen
- Arbeitslosentaggeld
- Geburtszulagen / Familienzulagen
- Reduktion der Krankenkassenprämien
- Krankenversicherungsschutz in der Schweiz
Beratungen und Termin
Wir bieten individuelle Beratungen nach Terminvereinbarung an.
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- per E-Mail an uni-social@unifr.ch
- oder per Telefon unter +41 26 300 71 60
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