Reduktion der Semestergebühren
Haben Sie Schwierigkeiten, die Einschreibegebühren zu finanzieren?
Kriterien
Wer kann eine Ermässigung der Einschreibegebühren bekommen?
Studierende mit knappen finanziellen Möglichkeiten, welche mindestens ein Semester an der Universität Freiburg studiert haben, können ein Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühr stellen.
In der Regel wird keine Gebührenermässigungen mehr gewährt bei Studierenden, die:
- mehr als 10 Semester auf Bachelorniveau studiert haben,
- mehr als 6 Semester im Master,
- mehr als 4 Semester für das LDM,
- mehr als 12 Semester für das Doktorat.
Fristen
Die Frist zur Einreichung des Gesuchs um Ermässigung der Einschreibegebühr ist für das folgende akademische Jahr der 1. Mai.
Ausnahme
Einzig Studierende:
- welche ihr erstes Semester an der Universität im Herbstsemester beginnen,
- die beurlaubt sind
- oder deren finanzielle Situation sich erheblich verändert hat (schriftliche Begründung)
können ausnahmsweise ihr Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühren für das Frühlingssemester bis zum 1. November einreichen.
Ablauf
Um ein Gesuch einzureichen, können Sie den Anweisungen auf dem Portal MyUnifr folgen.Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit der Gesuchseingabe zu befassen, da Sie diverse Unterlagen zwingend beilegen müssen.
Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Gesuchseingabe am 1. Mai abläuft.
Danach muss das Gesuch für jedes akademische Jahr erneuert werden, jeweils mit Eingabefrist am 1. Mai.
Betrag
Die Höhe der teilweisen oder totalen Gebührenermässigung variiert je nach verfügbaren Mitteln und je nach Situation des Studierenden und seiner/ ihrer Eltern. Kein Betrag ist garantiert.