Einzig Studierende welche ihr erstes Semester im Herbstsemester beginnen, die beurlaubt sind oder deren finanzielle Situation sich erheblich verändert hat (schriftliche Begründung) können ausnahmsweise ihr Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühren für das Frühlingssemester bis zum 1. November einreichen.
Wann? | 01.11.2022 |
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