Gründung der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften

Konzeption

Gemäss der Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Universität (UniG) und zur Aufhebung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFG) wird das bereits in den Anfängen des Projekts entworfene Konzept mit drei Departementen in die Struktur und die Governance der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften übertragen. Die Ausbildung für den Unterricht auf der Primarstufe wird in das Departement für Lehrpersonenbildung integriert. Die endgültige Organisationsstruktur der Fakultät wurde im Rahmen der Revision der Universitätsstatuten sowie der Ausarbeitung der Statuten der Fakultät und ihrer Departemente leicht angepasst.

Struktur der neuen Fakultät 

Die Organe der Fakultät sind: der Fakultätsrat (oberstes Organ), der die allgemeine Politik und das Entwicklungskonzept der Fakultät festlegt; der Professorinnen- und Professorenrat, der über einige besondere Vorrechte verfügt; die Dekanin oder der Dekan, die oder der die Sitzungen leitet und die Fakultät vertritt; der Dekanatsrat, der sich aus mindestens einer Person pro Departement sowie der Fakultätsverwalterin zusammensetzt; die Beratungsgruppe zu den EDK-anerkannten Studienprogrammen, die den Austausch zwischen der Fakultät, der BKAD und den Schulen ermöglicht. Die Beratungsgruppe stellt die Koordination der Lehrpersonenbildung (Primarstufe; Sekundarstufe I; allgemeinbildende Sekundarstufe II; Sonderpädagogik und Logopädie) mit den Bedürfnissen und Entwicklungen im Schulwesen des Kantons Freiburg sicher.

Die neue Fakultät ist in drei Departemente gegliedert: das Departement für Lehrpersonenbildung, das die Primarstufe (derzeit an der HEP|PH FR) und die Sekundarstufen I und II (derzeit an der Universität im Rahmen des CERF oder des ZELF) umfasst; das Departement für Sonderpädagogik, das dem bisherigen Departement entspricht; das Departement für Erziehungswissenschaften, das zu seiner Funktionsweise von vor der Angliederung der Lehrpersonenbildung zurückkehrt.

Die neue Fakultät umfasst auch drei ständige Kommissionen (Studienkommission; Kommission Forschung und Nachwuchsförderung; interfakultäre Kommission Dokumentationszentrum), die in ihrem jeweiligen Bereich die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den akademischen Einheiten und die Entwicklung einer Vision für eine gemeinsame Identität innerhalb der Fakultät sicherstellen. Darüber hinaus entwickeln die Institute auf nachhaltige und interdisziplinäre Weise Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungstätigkeiten. Eine Ausnahme bildet das Heilpädagogische Institut, das der Fakultät zugeordnet und dem Departement für Heilpädagogik angegliedert ist. Das Institut für Mehrsprachigkeit, das Zentrum für Lebensmittelwissenschaften, das Institut für Familienforschung und -beratung sowie das Interdisziplinäre Institut für Ethik und Menschenrechte sind interfakultäre Institute. Die Laboratorien wiederum sind flexible Strukturen, die den Austausch zu übergreifenden Themen (Fachdidaktik, Digitalisierung usw.) auf Lehr- und Forschungsebene ermöglichen. Sie werden auf Fakultätsebene eingerichtet und betreffen daher auch die anderen Departemente und interfakultären Institute.

Struktur des neuen Departements für Lehrpersonenbildung

Das Departement für Lehrpersonenbildung wird in drei Zentren strukturiert, die den Ausbildungen für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die allgemeinbildende Sekundarstufe II (Maturitätsschulen) entsprechen. Der Departementsrat ist das Leitungsorgan, das die allgemeine Strategie festlegt und Entscheidungen über die verschiedenen Studiengänge trifft. Die Zentren, die jeweils über eine französisch- und eine deutschsprachige geschäftsführende Direktion verfügen, tragen die operative Verantwortung für die Abschlüsse. Diese unterliegen den EDK-Anforderungen, und die entsprechenden Lehrpläne werden von der BKAD genehmigt. Die geschäftsführenden Direktionen sind der Dreh- und Angelpunkt zwischen der Ausbildung und den Schulen. Sie sind unerlässlich, um administrative Aufgaben im Zusammenhang mit den angebotenen berufsbildenden Ausbildungen zu erfüllen, die zum Teil in den Schulen stattfinden.

Verankerung des Sektors für Weiterbildung

Die institutionelle Zusammenführung bedeutet auch, dass der derzeitige Sektor der HEP|PH FR, der der Weiterbildung (im Folgenden „WB“) und den Dienstleistungen für Dritte gewidmet ist, in den universitären Strukturen verankert wird. So wird innerhalb des bestehenden Weiterbildungsdienstes der Universität ein Sektor „WB Lehre“ geschaffen, der  damit neu aus zwei parallelen und sich ergänzenden Sektoren bestehen wird. Wie bereits heute ist der Dienst dem Vizerektorat Weiterbildung unterstellt. Der neue Sektor „WB Lehre“ gewährleistet die Ausführung aller strategischen und operativen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der WB des Lehrpersonals. Der Kanton beauftragt die Universität mittels eines durch die BKAD ausgearbeiteten Mandats, die WB für das Lehrpersonal des Kantons zu erbringen. Dieses Mandat regelt die zu erbringenden Leistungen und deren Finanzierung durch die Unterrichtsämter.