Datenschutz in der Forschung
Forschungsprojekte, die die Bearbeitung von Personendaten beinhalten, müssen dem Gesetz über den Datenschutz vom 12. Oktober 2023 des Kantons Freiburg (DschG) entsprechen. Das DschG ist sehr stark an das neu Bundesgesetz über den Datenschutz angelehnt.
Forschende, die personenbezogene Daten bearbeiten, unterliegen den Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in den folgenden Regelungen an «Benutzerinnen und Benutzer» gerichtet sind:
- Reglement über die Sicherheit der Personendaten des Kantons Freiburg
- Reglement über die Informatiksicherheit der Universität Freiburg
- Richtlinien für die Benutzung der Informatikmittel der Universität Freiburg
DMLawToolEin im Ramen des Programms Scientific Information der swissuniversities entwickeltes Tool, um Fragen zum Datenschutz- und Urheberrecht rund um das Forschungsdatenmanagement zu beantworten.
Der Rechtsdienst unterstützt Sie bei der Erstellung eines Data Transfer and Use Agreements.