Rechtsetzungsverfahren und Systematische Rechtssammlung
Rechtsetzung
Der Rechtsdienst unterstützt Sie bei der Erarbeitung jeglicher Rechtserlasse (Statuten, Reglemente, Richtlinien) und stellt Ihnen hierzu verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Kontaktieren Sie den Rechtsdienst, bevor Sie den neuen Rechtserlass erstellen.
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Rechtsetzungsverfahren
Folgendes Schema fasst den Ablauf des Rechtsetzungsverfahren zusammen; von der Erarbeitung des Rechtserlasses bis zu dessen Inkrafttreten. Folgende Etappen sind zu beachten:
- Fakultät und Rechtsdienst: die Fakultät nimmt vor der Annahme des Rechtserlasses mit dem Rechtsdienst Kontakt auf. Sie arbeiten während des gesamten Prozesses zusammen.
- Fakultätsrat: Erlass
- Rektorat: Genehmigung
- Eventuell andere Genehmigungsinstanzen: Senat, Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD)
- Publikation in der Systematischen Rechtssammlung
Je nach Rechtserlass muss eine Mindestdauer von vier Monaten für die oben genannten Etappen vorgesehen werden.
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Rechtsetzungszuständigkeiten
Die Form des Rechtserlasses hängt von der erlassenden Behörde und vom Inhalt des Rechterlasses ab. Die Rechtsetzungszuständigkeiten sind im Universitätsgesetz und in den Statuten geregelt. Das Universitätsgesetz unterscheidet drei verschiedene Formen des Rechtserlasses: die Statuten, die Reglemente und die Richtlinien. Die erlassenden Behörden können in drei verschiedene Kategorien unterschieden werden:
- Die zentralen Organe (Senat und Rektorat) und die zentrale Verwaltung;
- Die Fakultäten mit ihren Organisationseinheiten/ Lehr- und Forschungseinheiten (Abteilungen, Departemente, Institute, Kommissionen);
- Körperschaften (Körperschaft der Professorinnen und Professoren, Körperschaft der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Körperschaft der Studierenden sowie Hörerinnen und Hörer und Körperschaft des administrativen und technischen Personals).
Folgende Tabelle unterscheidet die Rechtsetzungszuständigkeiten nach der erlassenden Behörde sowie der einzuhaltenden Form des Erlasses.
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Vorlagen
Der Rechtsdienst stellt Ihnen Vorlagen für drei verschiedene Rechtserlasse zur Verfügung: für die Annahme eines neuen Rechtserlasses, die Änderung eines schon bestehenden Rechtserlasses oder die Aufhebung eines Rechtserlasses. Kontaktieren Sie den Rechtsdienst, bevor Sie den neuen Text, die Änderungen oder den Aufhebungsbeschluss verfassen.
Bei der Verfassung ihrer Erlasse stützt sich die Unifr auf die vom Kanton erstellten Dokumente, die hier zugänglich sind. Im Sinne einer inklusiven Sprache steht im französischen Text die männliche Form vor der weiblichen Form. Im deutschen Text steht die weibliche Form vor der männlichen Form.
Annahme eines neuen Rechtserlasses
Folgende Vorlagen stehen Ihnen zur Verfügung:
Fakultäten und ihre Lehr- und Forschungseinheiten
Statuten (Vorlage 1A)Reglement (Vorlage 1B)Reglement über die Verleihung von akademischen Graden / Reglement über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Vorlage 1C)Rektorat
Richtlinien über die zentrale Verwaltung (Vorlage 1F)
Senat
Reglement (Vorlage 1D)Reglement über die Zulassung zur Universität / Reglement über das Personal / Reglement über die Finanzen (Vorlage 1E)Änderung eines Rechtserlasses
Die Änderung eines Rechtserlasses ist Gegenstand eines Änderungsbeschlusses. Folgende Vorlagen stehen Ihnen zur Verfügung:
Fakultäten und ihre Lehr- und Forschungseinheiten Statuten (Vorlage 2A)
Reglement (Vorlage 2B)
Reglement über die Verleihung von akademischen Graden / Reglement über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Vorlage 2C)Rektorat
Richtlinien über die zentrale Verwaltung (Vorlage 2F)
Senat
Reglement (Vorlage 2D)
Reglement über die Zulassung zur Universität / Reglement über das Personal / Reglement über die Finanzen (Vorlage 2E)Aufhebung eines Rechtserlasses
Die Aufhebung eines Rechtserlasses ist Gegenstand eines Aufhebungsbeschlusses.
Folgende Vorlagen stehen Ihnen zur Verfügung:
Fakultäten und ihre Lehr- und Forschungseinheiten
Reglement (Vorlage 3B)
Reglement über die Verleihung von akademischen Graden / Reglement über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Vorlage 3C)Rektorat
Richtlinien über die zentrale Verwaltung (Vorlage 3F)
Senat
Reglement (Vorlage 3D)
Reglement über die Zulassung zur Universität / Reglement über das Personal / Reglement über die Finanzen (Vorlage 3E)
Systematische Rechtssammlung
Der Rechtsdienst ist für die Verwaltung der Systematischen Rechtssammlung zuständig. Falls Ihnen auffällt, dass ein Rechtserlass Ihrer Fakultät oder Ihres Aufgabenbereichs nicht in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oder dass eine veraltete Version dieses Rechtserlasses aufgeschaltet ist, wenden Sie sich bitte an den Rechtsdienst.