Selbstbeurteilung & externe SichtPublié le 22.04.2021
Ohne Akkreditierung keine Uni!
Seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2015 darf sich nur «Universität» nennen, wer bei der institutionellen Akkreditierung das Qualitätssiegel erhält. Der aufwändige Prozess der Selbstbeurteilung hat der Universität schon viel gebracht. Nun versprechen wir uns auch von der kommenden Expertenvisite wertvolle Inputs für die Weiterentwicklung unseres Qualitätssicherungssystems.
Das Qualitätssicherungssystem der Universität Freiburg soll die Aktivitäten in den Bereichen Lehre, Forschung und Dienste überprüfen und fortlaufend optimieren, um frühzeitig auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Im Rahmen der institutionellen Akkreditierung durchläuft die Universität nun in ihrer Gesamtheit einen solchen Qualitätssicherungs-Zyklus.
Erster Schritt: der Blick in den Spiegel
In der Phase der Selbstbeurteilung hat die Dienststelle Qualitätssicherung auf der Basis von Informationen der Universitätsleitung, der Kommissionen und der Dienste einen Bericht verfasst, der darlegt, wie die Universität die gesetzlich vorgeschriebenen Standards erfüllt. Die breite Konsultation bei den Fakultäten und Körperschaften gewährte zudem die Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven. Dieser Selbstbeurteilungsbericht dient der Expertengruppe zur Evaluation des Qualitätssicherungssystem.
Zweiter Schritt: der kritische Blick von aussen
Die zweite Phase des Akkreditierungsprozesses besteht in einer dreitägigen Visite der externen Expertengruppe, die vom 4. bis 6. Oktober 2021 stattfindet. Die Gespräche mit verschiedenen Personengruppen ermöglichen es den fünf Expertinnen und Experten (darunter ein_e Studierende_r), ihre Beurteilung des Qualitätssicherungssystems der Universität zu vervollständigen und sich zu vergewissern, dass dieses auch tatsächlich angewendet wird. Die Expertengruppe formuliert Empfehlungen und allfällige Auflagen für die künftige Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und eine Akkreditierungsempfehlung.
Entscheid im März 2022
Über die Akkreditierung entscheidet der Schweizerische Akkreditierungsrat im März 2022. Die Erfahrung anderer Hochschulen zeigt, dass die Akkreditierung fast immer mit Auflagen ausgesprochen wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um Aufforderungen zur punktuellen Vervollständigung des Qualitätssicherungssystems in einzelnen Bereichen.
Durch die Umsetzung allfälliger Auflagen und Empfehlungen der Expertinnen und Experten sowie durch die im Rahmen der Selbstbeurteilung bereits ergriffenen Massnahmen wird das Qualitätssicherungssystem der Universität weiter verbessert.
Photo: Charly Rappo