Das Wort der RektorinPublié le 09.07.2021

Qualität evaluieren und optimieren


Das sehr bedeutsame Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sieht unter anderem vor, dass sich alle Universitäten akkreditieren lassen müssen, dies einerseits um die Bezeichnung «Universität» führen zu dürfen und andererseits um in Bezug auf die Beiträge des Bundes beitragsberechtigt zu sein.

Voraussetzung für die Akkreditierung ist insbesondere ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem, mit anderen Worten ein Mechanismus, der es erlaubt, die Qualität der Aktivitäten und Leistungen der Universität und ihrer Angehörigen zu begleiten, zu evaluieren und zu optimieren.

Die Universität ist derzeit mitten im Akkreditierungsverfahren, wobei sie eine besonders wichtige Etappe – die Finalisierung des sogenannten Selbstevaluationsberichts – vor kurzem abgeschlossen hat. Im Herbst steht nun die Vorortvisite der externen Expertinnen und Experten an, bevor der definitive Entscheid durch den Akkreditierungsrat gefällt werden wird.

Eine ähnliche Akkreditierungsprozedur durchläuft zurzeit die Abteilung Medizin für ihr Studienprogramm. Bei ihrer Vor-Ort-Visite im Juni waren die Expertinnen und Experten positiv beeindruckt vom Studienkonzept; gleichzeitig haben sie wertvolle Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung gegeben. An dieser Stelle sei deshalb allen, die zur hohen Qualität des Medizinstudiums beitragen, gratuliert und gedankt.

Die Akkreditierung ist zweifellos sehr aufwändig, insbesondere für die direkt mit dem Verfahren befassten Stellen und Personen. Gleichzeitig ist sie aber auch eine grosse Chance, um interne Prozesse und Strukturen zu analysieren und um sich zu überlegen, ob irgendwo ein Optimierungspotenzial besteht – insbesondere bei Tätigkeiten, in welche mehrere Personen involviert sind und in komplexen Organisationen. Einen zusätzlichen Beitrag kann der Einbezug von «Aussenperspektiven» leisten.

In diesem Sinn trägt das Akkreditierungsverfahren auch zu einer weiteren Qualitätssteigerung der Aktivitäten als Ganzes bei. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Universität der Gesellschaft gegenüber eine Rechenschaftspflicht hat und aufzeigen muss, dass die öffentlichen Mittel effizient und zweckgemäss eingesetzt werden und ein Universitätsdiplom die erwartbare Ausbildungsqualität mit sich bringt.

Insoweit steht die Qualitätssicherung auch im untrennbaren Zusammenhang mit den Kernaufgaben der Universität: Als eine der Lehr- und Forschungsfreiheit verpflichtete Institution soll sie ein nicht durch irgendwelche (Partikular-)Interessen geleitetes Reflektieren und Erforschen von Zusammenhängen, Entwicklungen, Errungenschaften und Herausforderungen ermöglichen. Dadurch zeichnet sich auch ihre spezifische und sehr wichtige Rolle für die Gesellschaft aus. Die Bildung der Studierenden und ihre Vorbereitung auf ihre Rolle in der Gesellschaft sowie eine unabhängige und qualitativ hochstehende Forschung sind zentrale Faktoren für die Bedeutung der Universität und letztlich auch ihre Existenzberechtigung. Eine funktionierende Qualitätssicherung steht somit immer im Dienst der (Kern-)Aufgaben der Universität, welche nicht nur selbst qualitativ hochstehend wahrzunehmen sind, sondern auch auf diverse Dienstleistungen der Verwaltung angewiesen sind.

Lassen Sie uns somit als Universitätsgemeinschaft die Chance des Akkreditierungsverfahrens gemeinsam nutzen, dies mit Blick auf unsere Weiterentwicklung als Institution insgesamt und in Unterstützung des Strebens nach der (freilich unerreichbaren) Perfektion.

Ihnen allen sei sehr herzlich für Ihr Engagement für unsere Alma Mater gedankt, sei dies nun direkt im Rahmen Ihrer Beteiligung am Akkreditierungsverfahren, Ihrer Arbeitstätigkeit oder Ihres Studiums.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen erholsamen Sommer und freue mich, Sie «in alter Frische» im Herbst auf dem Campus – eine Gelegenheit hierzu wäre der traditionelle Tag der offenen Tür explora am 25. September – wiederzusehen.

Astrid Epiney
Rektorin

Photo: Pierre-Yves Massot