Staatsangehörige aussereuropäischer Länder
1. Schritt: Melden Sie sich beim Kanton Freiburg an, um Ihre Aufenthaltsbewilligung zu erhalten
Da der Antrag auf Einreise in die Schweiz von der schweizerischen Vertretung in Ihrem Heimatland gestellt wurde, hat SPOMI (das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration) bereits Zugang zu den Dokumenten, die Sie für Ihr Visum eingereicht haben.
Nach Ihrer Ankunft in Freiburg haben Sie 14 Tage Zeit, um die folgenden Dokumente einzureichen (diese Liste kann je nach Situation leicht variieren):
- Ausgefüllte Ankunftserklärung
- Fügen Sie alle im Formular geforderten Anhänge bei, plus:
- Ein aktuelles Passfoto
- Eine Kopie Ihres Personalausweises oder gültigen Reisepasses (wenn Ihr Reisepass beim Zoll abgestempelt wurde, können Sie auch eine Kopie dieser Seite beifügen).
Sie können diese Dokumente als pdf per E-Mail an spomi@fr.ch oder per Post an die folgende Adresse schicken:
Amt für Bevölkerung und Migration
Rte d'Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
Sie erhalten dann eine Einladung, persönlich zu SPOMI zu gehen, um Ihre biometrischen Daten zu erfassen. Diese Einladung kommt mit einer Rechnung, die Sie vor Ihrem Termin bezahlen müssen. Schliesslich wird Ihnen Ihr Aufenthaltstitel zusammen mit der Rechnung zugeschickt.
2. Schritt: Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde an
Sie müssen sich auch innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Freiburg anmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung persönlich erfolgen muss und auch gebührenpflichtig ist. Detaillierte Informationen über Ihre Niederlassung in der Stadt Freiburg finden Sie hier.
- Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dokumente, die Sie für die Anmeldung bei der Stadt vorlegen müssen (diese Liste kann je nach Situation variieren):
- Eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
- Ihre Aufenthaltsgenehmigung oder das Formular Ankunftserklärung, welches Sie SPOMI übermittelt haben
- Ihren Krankenversicherungsausweis
- Ihr Familien-Büchlein (für verheiratete Paare) oder den Geburtsschein Ihres Kindes / Ihrer Kinder
- Ihren Mietvertrag oder Ihr Untermiete-Formular.
- CHF 20.- pro Erwachsenen
Hinweis: Wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde niederlassen, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Hier finden Sie eine nicht vollständige Liste der nächstgelegenen Nachbargemeinden:
Das Welcome Center for Academics unterstützt und begleitet Sie gerne bei diesen Schritten. Bei komplexen Situationen, die eine Rechtsberatung erfordern, können Sie sich an einen spezialisierten Dienst für Migrantinnen und Migranten im Kanton Freiburg wenden: CCSI. Alternativ kann Ihnen auch Freiburg für alle, ein sozialer Informations- und Beratungsdienst, bei der Suche nach der gewünschten Hilfe behilflich sein.