Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nur Richtwerte darstellen. Sie sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die offiziellen Informationen der Schweizer Regierung.

In der Schweiz ist eine Krankenversicherung für jede Person zwingend und wird nicht vom Arbeitgeber übernommen. Jede Person, die in die Schweiz zieht, hat drei Monate Zeit, um eine Krankenversicherung abzuschliessen. 

Versicherungspflicht

Unter bestimmten Bedingungen, die im Schweizer Gesetz beschrieben sind (siehe Art. 2 der Verordnung über die Krankenversicherung), können Ausnahmen vom Abschluss einer Schweizer Versicherung beantragt werden. Sie können sich an das Amt für Gesundheit in Freiburg wenden, um zu erfahren, ob Sie für eine Ausnahme in Frage kommen.

Kontaktformular

Wenn Sie EU-/EFTA-Staatsangehöriger_in sind, bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit. Bitte informieren Sie Ihre Versicherung vor Ihrem Aufenthalt, um sicherzustellen, dass Sie in der Schweiz ausreichend versichert sind.

Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Ausnahme haben, müssen Sie eine eigene Schweizer Krankenversicherung wählen und dafür bezahlen. Die Prämien und Franchise können an Ihre Bedürfnisse angepasst werden und bestimmen Ihre monatlichen Kosten. 

Je nach Krankenversicherung müssen Sie sich einen Hausarzt oder Hausärztin suchen. Ihre Krankenkasse wird Ihnen eine Liste von anerkannten Hausärzten_innen zur Verfügung stellen. Es ist dann Ihre Verantwortung, die Arztpraxis anzurufen um einen Termin zu vereinbaren (beachten Sie, dass die Ärzte_innen oft mit Patienten überlastet sind, so dass Sie möglicherweise mehrere Praxen anrufen müssen, bevor Sie eine finden, die noch freie Plätze hat).

 

 Die zahnärztliche Versorgung ist nicht in den Krankenversicherungen enthalten, kann aber als Zusatzleistung zu Ihrer Grundversicherung hinzugefügt werden.

 

Die folgende Webseite hilft Ihnen, die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen:

Priminfo

 

Zusatzversicherungen

  • Sind nicht obligatorisch, können aber je nach Bedarf zur Grundversicherung hinzugebucht werden.

Unfallversicherung

  • Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, deckt Ihr Arbeitgeber Berufs- und Nichtberufsunfälle.
  • Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie Ihre Grundversicherung um eine Unfallversicherung ergänzen.

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

  • Kann erforderlich sein, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen oder je nach Art Ihrer Forschungstätigkeit an der Unifr.