Dokumente für die Einreise in die Schweiz
Entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer und Art Ihres Aufenthalts an der Unifr müssen Sie möglicherweise ein Visum für die Einreise in die Schweiz beantragen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Einreisedokumente für Sie erforderlich sind. Diese Informationen können sich ändern, sind rechtlich nicht bindend und treffen nicht auf jeden Einzelfall zu. Das Welcome Center for Academics gibt Ihnen gerne individuelle Auskünfte.
Wenn Sie für die Universität Freiburg arbeiten, beachten Sie bitte, dass der Personaldienst der Universität Freiburg den Antrag auf Arbeitsbewilligung übernimmt, aber er kümmert sich nicht um das Visum.
Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten
Wenn Sie Bürger_in eines EU-/EFTA-Landes sind, benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum.
Staatsangehörige aussereuropäischer Länder
Wenn Sie Bürger_in eines Landes sind, das nicht Mitglied der EU/EFTA ist, benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz ein Visum und sind dafür verantwortlich, dieses selbst zu beantragen.
Es ist wahrscheinlich erforderlich, dass Sie persönlich zur örtlichen konsularischen Vertretung der Schweiz gehen, um die Dokumente zu erhalten, die Ihnen die Einreise in die Schweiz ermöglichen.
Da jede Schweizer Vertretung andere Regeln haben kann, sollten Sie sich rechtzeitig an die örtliche Botschaft oder das Konsulat wenden.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente für die Schweizer Botschaft oder das Konsulat vorbereiten. Im Folgenden finden Sie eine indikative Liste der Dokumente, die verlangt werden können:
- einen gültigen Reisepass
- das Einladungsschreiben oder der Arbeitsvertrag von Unifr (in einigen Fällen)
- Ihre Geburtsurkunde
- Ihre Trauungsurkunde (wenn Sie verheiratet sind)
- Bestätigung Ihrer finanziellen Ressourcen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einigen dieser Dokumente um Originale handeln muss. Es kann auch sein, dass diese Dokumente von einem offiziellen Übersetzungsdienst in eine Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) übersetzt werden müssen.