Finanzen
Die Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Da bargeldlose Zahlungen immer häufiger werden, sind die meisten Geschäfte und Restaurants mit Kartenlesegeräten ausgestattet. In einigen Geschäften werden auch Euro (EUR) akzeptiert, aber das Wechselgeld wird in CHF zurückgegeben.
In der Schweiz ist die Mehrwertsteuer in allen Preisen enthalten, und es besteht keine Verpflichtung, Trinkgeld zu geben – allerdings freuen sich Kellner_innen immer über ein paar Franken als Anerkennung für gute Arbeit.
Banken
Wenn Sie einen Lohn von der Unifr erhalten, müssen Sie ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank oder der Schweizer Post eröffnen.
- Hier sind einige der Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen, um ein Bankkonto zu eröffnen (diese Liste dient nur zur Orientierung):
- Aufenthaltsbewilligung
- Gültiger Personenausweis
- Arbeitsvertrag
- Einladungsschreiben der Unifr
- In der Regel wird Ihrem Bankkonto eine Debitkarte beigefügt. Mit dieser Karte können Sie an Bancomaten Geld abheben und ebenfalls in den Läden und Restaurantes bezahlen.
- Mit einem Schweizer Bankkonto hat man auch Zugang zu TWINT, eine sehr verbreitete Schweizer Zahlungs-App.
Bitte beachten Sie, dass es eine Weile dauern kann, bis Sie ein Bankkonto haben, da Sie für die Eröffnung eines Kontos eine Aufenthaltsbewilligung brauchen. Stellen Sie sicher, dass Sie für die ersten Wochen Ihres Aufenthalts ausreichend Bargeld oder eine Kreditkarte, die in der Schweiz funktioniert, mitbringen.
Steuern
Sie müssen Steuern zahlen, wenn die Schweiz zu Ihrem offiziellen Wohnsitzland wird und/oder wenn Sie einen Lohn von der Unifr erhalten.
Als ausländische_r Staatsangehöriger_in unterliegen Sie wahrscheinlich die Quellensteuer. Das bedeutet, dass Ihre Steuern direkt von Ihrem monatlichen Lohn abgezogen werden.
Die Steuern, die Sie zahlen müssen, hängen von Ihrem Lohn, Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Zivilstand ab. Hier finden Sie eine Liste der verschiedenen Tarife, die im Kanton Freiburg gelten.
Sie werden die Abgabe für Radio und Fernsehen (serafe) bezahlen müssen. Sie kostet CHF 335 pro Jahr und Haushalt und ist Ihr Beitrag zu den öffentlichen Medien.
Wer sich nicht als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau anmeldet, muss auch die Feuerwehrpflichtersatz bezahlen. Diese Abgabe beträgt CHF 100 pro Jahr.