Was ist der EMS?

Ausführliche Informationen zum Aufbau und Ablauf des EMS finden Sie bei swissuniversities.

Hintergrundinformationen

Die Vorzüge des Eignungstests kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Rechtsfähigkeit der Ergebnisse durch Chancengleichheit und Willkürfreiheit (Forderung des Bundesgerichtes für einen NC), indem alle Abläufe standardisiert sind und eine laufende Evaluation hinsichtlich Alters-, Geschlechts-, Regional- und Sprachbesonderheiten erfolgt;
  • Prognose der Studieneignung (gesetzliche Grundlage des NC) ist ausreichend evaluiert, Studiendauer und Noten werden nachweislich gut vorhergesagt, Evaluationen in Deutschland und der Schweiz liegen vor;
  • Jährlich eine neue Testversion, die vorher nicht bekannt ist (keine Vorteile für irgendwelche Insider, was die Rechtsfähigkeit einschränken würde), dadurch sind auch wiederholte Antritte problemlos möglich;
  • das empfohlene Informationskonzept und die offiziell angebotenen Vorbereitungsmöglichkeiten sind nachweislich genauso effektiv wie der Besuch professioneller Vorbereitungskurse (ist ebenfalls auseichend evaluiert) – als Voraussetzung für die soziale Verträglichkeit.
  • Das Fairnesskonzept des Tests kann so zusammengefasst werden:
    Bei gleicher Eignung zum Studium soll der gleiche EMS-Testwert erzielt werden und dadurch die gleiche Zulassungschance bestehen.
    In Deutschland und der Schweiz wurde für verschiedene Gruppen (z.B. Alter, Geschlecht) in den Evaluationsstudien nachgewiesen, dass sich Erfolgreiche beim Bestehen der Prüfungen zwischen verschiedenen Gruppen nicht beim mittleren Testwert unterscheiden. Die Orientierung an den Studienanforderungen und die Gestaltung als "Probestudium" sind dafür ebenso wesentlich wie die Tatsache, dass es sich um keine Wissensprüfung handelt.
    Es sollenbeispielsweise keine Personen bevorteilt werden, die z.B. durch frühere Ausbildungen schon ein besseres Wissensniveau in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern haben. Erfasst werden soll die Studierfähigkeit in dem Sinne, wie gut man sich später im Studium neues Wissen aneignen können. So sind die "Spiesse für alle gleich lang". Die Maturitäts-/Abiturprüfung soll durch den EMS nicht abgewertet werden.
    Die entsprechenden Aufgaben sind so konstruiert, dass notwendiges Fachwissen in der Aufgabe selbst mitgeteilt wird. Es kommt darauf an, eine Problemstellung zu erkennen, genau zu analysieren und aufgrund des mitgeteilten Wissens zu lösen.

 

Nicht nur der Test selbst ist wichtig – es handelt sich um ein ganzes System von Massnahmen, welche für eine erfolgreiche Durchführung notwendig sind (siehe auch DIN 33430 oder ÖNORM 4000).

  • Nur empirisch ausreichend vorerprobte Aufgaben werden eingesetzt (mindestens als Einstreuaufgaben in einem Originaltest oder bereits unter Ernstfallbedingungen);
  • Standardisierung der Abnahmebedingungen und Auswertung; Richtlinien für die Organisation der Testabnahme – gleiche Bedingungen an allen Orten incl. präventiver Empfehlungen für besondere Vorkommnisse enthält ein Testleiter-Handbuch mit genauen Durchführvorschriften;
  • Erprobte und schnelle Auswertung mittels Belegleser, verständliches und kapazitätsgenaues System zur Studienplatzzuweisung als Kombination von Testwert und Rangplatz;
  • Ausreichende Information der Kandidaten: Test Info mit Beispielaufgaben zur Vorbereitung, veröffentlichte Originalversionen zum Vertrautmachen mit dem Test publiziert, Handreichungen für Testleiter zur Durchführung von Probeläufen (z.B. für Gymnasien) sowie Information und Aufklärung im Internet (www.unifr.ch/ztd/ems)
  • Langfristige Garantie der Qualität, ausreichender Bestand an erprobten Aufgaben, der Wiederholungen – wenn überhaupt – nur in grossen Zeitabschnitten notwendig macht. Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Testversionen von Jahr zu Jahr, Weiterentwicklung des Tests und Anpassung an neue Studienanforderungen.

Numerus clausus und Eignungstest

Numerus clausus (NC) nennt man die politische Entscheidung, den Zugang zum Medizinstudium zu beschränken. Ein NC tritt in der Schweiz dann in Kraft, wenn aufgrund der Nachfrage die Kapazitäten um mehr als 20% überschritten sind und qualitativ ausreichende Studienbedingungen nicht mehr realisierbar wären. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) trifft diese Entscheidung jeweils im März.

 

Wenn ein Numerus clausus notwendig ist, erfolgt die Zulassung nach der Eignung. Der Eignungstest liefert ein Ergebnis, welches nachweislich hoch mit der Studieneignung korreliert. Dieses wird für die Zulassung verwendet, bildet das Zulassungskriterium.

 

Ist ein Numerus clausus zukünftig unnötig, weil mehr Mediziner benötigt werden?

Durch den Numerus clausus stehen ab dem ersten Semester überhaupt erst solche Studienbedingungen zur Verfügung, die Studienreformen ermöglichen, weil diese ausreichende Betreuungskapazität erfordern, z.B. für einen problemorientierten Unterricht, Kleingruppen, und frühen Einbezug von Arbeit an Patienten. Erst diese Bedingungen schaffen also auch die Voraussetzungen, dass die notwendige Persönlichkeitsentwicklung eingeleitet wird. Letzteres wäre schwer vorstellbar, wenn es zunächst überlastete Semester gäbe, ein "versteckter" Numerus clausus durch eine verschärfte Prüfung nach dem ersten Jahr die Studierendenzahlen dann reduzieren muss. In Graz (Österreich) sah man sich 2005/06 z.B. gezwungen, im ersten Semester auf Lehrveranstaltungen zu verzichten und die gesamte Ausbildung nur über Internet anzubieten. Auch in der Schweiz gab es in der Zeit vor Einführung des NC teilweise katastrophale Studienbedingungen, hohe Abbrecherquoten und Reformen waren unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar.