Das Institut für Antike und Byzanz (IAB) feiert sein zehnjähriges Bestehen! Interessierte dürfen sich auf den Tag der offenen Tür freuen, welcher am 3. Oktober 2020 stattfindet. Im Fokus der Veranstaltung stehen das Römische Recht und das Thema «Interpretatio». Prof. Wolfgang Ernst aus Oxford wird dabei den Festvortrag «Statutory Interpretation in Roman Law» halten. Wir haben uns im Vorfeld mit ihm über römische Eigenheiten, Yacht-Clubs und Betrug am Gesetz unterhalten.
Prof. Wolfgang Ernst, auf der kommenden Tagung wollen Sie der Frage nachgehen, wie die Römer selbst ihre eigenen Texte interpretierten, insbesondere die allerersten römischen Gesetze. Was ist so faszinierend an ausgerechnet diesen Texten?
Die Problemerörterungen römischer Juristen haben mich schon immer wegen ihrer hohen analytischen Qualitäten angezogen. In diesen Texten geht es fast nie um Methodenfragen als solche; methodische Grundlagen sind von den römischen Juristen nur ganz ausnahmsweise direkt thematisiert worden. Umso interessanter ist es, zu sehen, wie ihre methodischen Vorverständnisse in ihren Arbeiten durchscheinen.
Es heisst «in dubio pro reo». Inwiefern bedeutet mehr Raum für Interpretation auch mehr Raum für Gerechtigkeit?
Interpretation erlaubt die Verfeinerung der gesetzlichen Regelung, indem auf die Unterschiedlichkeit verschiedener Fallsituationen angepasst reagiert wird. Wir hoffen, dass dieser Verfeinerung eine grössere Gerechtigkeit entspricht.
Der Satz in dubio pro reo bezog sich im römischen Recht übrigens auf den Fall, dass sich unter einer geraden Anzahl von Richtern (Geschworenen) ein Gleichstand herausstellte: Der Angeklagte wurde dann freigesprochen. Erst später hat man den Satz benutzt, um bei unklarer Beweislage zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
Sind Sie bei Ihren Recherchen auf besonders seltsame oder witzige Interpretationen gestossen? Falls ja, erzählen Sie uns bitte mehr davon!
Nach der Stiftungsurkunde des «America’s Cup» konnte 2007 die Société Nautique de Genève, als der Vorjahressieger mit dem Alinghi-Boot, den nächsten Austragungsort mit einem Yacht-Club vereinbaren. Hierfür war Voraussetzung, dass dieser Club Gewässerzugang «for its annual regatta» hat. Die Society traf eine Vereinbarung mit dem Yacht-Club Valencia, der gerade wenige Tage zuvor erst gegründet worden war: Reichte die Absicht, hier in Zukunft jährlich eine Regatta abzuhalten, für das Erfordernis, dass der Club eine «annual regatta» hat? Der grosse Rivale, BMW Oracle Racing aus San Francisco, wollte dies nicht akzeptieren. Über die Interpretation der Stiftungsurkunde wurde vor amerikanischen Gerichten gestritten: War der Wortlaut vielleicht eindeutig, so dass man gar nicht interpretieren durfte? Lösung: Golden Gate Yacht Club v. Societe Nautique De Geneve, New York Court of Appeals 2 April 2009, https://caselaw.findlaw.com/ny-court-of-appeals/1418851.html
Stimmt es, dass die Römer die Meister der Gesetzesumgehung waren? Wie haben sie sich konkret diesen Ruf aufgebaut?
Die Römer haben erkannt, dass man gerade bei vermeintlicher Gesetzestreue der mit dem Gesetz verfolgten Absicht zuwider handeln kann. Sie sprachen von der fraus legis, dem Betrug am Gesetz. Hierin liegt der Ursprung unserer Lehre von der Gesetzesumgehung.
Wie hat sich die Interpretationskultur der Römer auf die Gegenwart ausgewirkt? Was machen wir heute anders oder ähnlich?
Die Vorstellung davon, wie man mit einem Gesetz umgeht, ist nicht überzeitlich. Unsere Gesetzesauslegung ist nicht die der Römer. In der europäischen Rechtskultur hat sich aber seit dem Spätmittelalter doch eine Vorstellung von Gesetzesinterpretation ergeben, die – trotz gewisser Unterschiede von Land zu Lang – eng mit dem römischen Recht verbunden ist und in der ganzen westlichen Rechtskultur gepflegt wird.
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- Programm «Tag der Offenen Tür – Interpretatio»
- Webseite von Prof. Wolfgang Ernst (Oxford)
- Webseite des Instituts für Antike und Byzanz