Akkreditierung 2022Publikationsdatum 10.12.2019
Informieren der Fakultäten und Körperschaften
Seit Beginn dieses Jahres wurden das interne Qualitätssicherungssystem und das aktuelle Akkreditierungsverfahren den Komitees der Körperschaften, in der Konferenz der Dekane und Dekaninnen sowie im Senat und in den Fakultätsräten vorgestellt.
Erstes Ziel der Informationsrunden ist es, ein gemeinsames Verständnis der Akkreditierung innerhalb der gesamten Universitätsgemeinschaft sicherzustellen. Das Akkreditierungsverfahren zielt nicht darauf ab, die Qualität der Tätigkeiten einer Hochschule zu evaluieren, sondern die Art und Weise zu prüfen, wie eine Hochschule die Qualität ihrer Tätigkeiten sicherstellt. Ihr Qualitätssicherungssystem wird anhand von 18 gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards evaluiert.
Zweites Ziel ist es, das Kernstück des Akkreditierungsverfahrens, die Selbstbeurteilungsphase, zu erläutern. Wie wird unser Qualitätssicherungssystem im Alltag gelebt? Diese Frage können nur die Mitglieder der Körperschaften - das administrative und technische Personal in den Dienststellen sowie die Studierenden, der Mittelbau und die Professorenschaft in den Fakultäten - beantworten. Viele Vertreter_innen der Körperschaften werden daher in ihrer Rolle als Mitglied einer universitären Kommission oder als Mitarbeitende/r einer Dienststelle involviert werden.
Drittes Ziel ist es, daran zu erinnern, dass unsere Universität bereits 2014 ein Qualitätsaudit durchlaufen hat. Die dabei aufgezeigten Stärken und Schwächen müssen in die Selbstbeurteilung einfliessen. Mit anderen Worten soll die Universität Freiburg zeigen, wie sie seitdem Schwachstellen behoben und Stärken ausgebaut hat.