Qualität gemeinsam entwickeln
Die Qualität aller Tätigkeiten an der Universität Freiburg geht uns alle an. Als Einzelperson und Mitglied einer universitären Körperschaft trägt jeder und jede zur fortlaufenden Verbesserung unserer Einrichtung bei.
Teilen Sie Ihre Meinung als Mitglied einer universitären Kommission
Universitätsgesetz und Statuten der Universität Freiburg schreiben für alle universitären Körperschaften ein Recht auf Mitbestimmung (Art. 28, Gesetz über die Universität) beziehungsweise Mitwirkung (Art. 8, Statuten der Universität Freiburg) fest. In der Praxis zeigt sich die Mitbestimmung der einzelnen Körperschaften beispielsweise in deren Einsitz in universitären Organen und Kommissionen.
An der Universität Freiburg bestehen eine Vielzahl von Universitätskommissionen, welche sich fakultätsübergreifenden Themen wie Forschung, Gleichstellung, Nachhaltigkeit oder auch Qualitätssicherung annehmen.
Kommissionsmitglieder werden aus den Reihen der Körperschaften entsendet. Die meisten Universitätskommissionen sind bereits vollständig besetzt. Austritte und Neueintritte sind jedoch keine Seltenheit. Kontaktieren Sie Ihre Körperschaft für weitere Informationen.
Teilen Sie Ihre Bedürfnisse im Rahmen von Evaluationen mit
Um die Qualität von Lehre, Studienprogrammen, Forschung und Dienststellen zu sichern, müssen diese kontinuierlich evaluiert werden. Evaluieren heisst, Abläufe oder Verhaltensweisen kritisch hinterfragen und daraufhin überprüfen, ob sie den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Ist dies nicht der Fall, werden geeignete Massnahmen zur Verbesserung definiert und umgesetzt.
Aussagekräftige Schlussfolgerungen kann man vor allem dann aus Evaluierungsergebnissen ableiten, wenn sich eine hohe Anzahl von Beteiligten aktiv in die Evaluierung einbringt. Ihre Meinung zählt.
Bringen Sie sich aktiv in das Akkreditierungsverfahren ein
Möchte sich eine Hochschuleinrichtung «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» nennen, muss sie alle sieben Jahre ein institutionelles Akkreditierungsverfahren erfolgreich bestehen. Gegenstand der institutionellen Akkreditierung ist das Qualitätssicherungssystem, welches von einer externen Expert_innengruppe geprüft wird. Die Prüfung geschieht zum einen auf Grundlage einer internen Selbstbeurteilung durch die Universität Freiburg, zum anderen durch einen Besuch vor Ort.
Für die Selbstbeurteilung sind die Inputs aller Körperschaften zu den Themen Qualitätssicherungsstrategie, Governance, Lehre, Forschung und Dienstleistungen, Ressourcen sowie interne und externe Kommunikation gefragt.
Die Universität Freiburg ist für den Zeitraum 2022 - 2029 akkreditiert. Möchten Sie sich aktiv in das kommende Akkreditierungsverfahren einbringen? Dann kontaktieren Sie uns evaluation@unifr.ch