Universitätspolitik25.04.2018

Senat wählt Astrid Epiney als Rektorin


Der Senat hat an seiner heutigen Versammlung die Wiederwahl von Astrid Epiney als Rektorin der Universität Freiburg für weitere fünf Jahre formell beschlossen. Die 52-jährige Professorin für Völkerrecht, Europarecht und schweizerisches öffentliches Recht wurde dem Senat durch die Plenarversammlung vorgeschlagen, an welcher Epiney am vergangenen 11. April das Stimmenmehr erhielt.

Die zweite Amtszeit von Epiney beginnt am 1. Februar 2019 und dauert neu fünf statt wie bisher vier Jahre. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Universität bedarf die Wahl der Rektorin noch der Genehmigung des Staatsrats.

Über die Leitung der Universität
Das Rektorat ist das leitende und vollziehende Organ der Universität. Es ist verantwortlich für die allgemeine Politik der Universität, die Strategie und Mehrjahresplanung, die Beziehungen mit Behörden, Institutionen und anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen.

Mitglieder des Rektorats sind die Rektorin und vier Vizerektorinnen bzw. -rektoren. Die Vorsteherin und die Vorsteher der drei Direktionen sowie der Generalsekretär nehmen mit beratender Stimme an den Rektoratssitzungen teil.

Der Senat ist das oberste beschlussfassende Organ der Universität. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, wovon die eine Hälfte vom Staat und die andere Hälfte von der Universitätsgemeinschaft ausgewählt werden. Nebst strategischen, qualitätsbezogenen und finanziellen Kompetenzen und Aufgaben befasst er sich mit gesetzgeberischen Aufgaben und verfügt über Wahlkompetenzen.

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