Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie studieren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät und haben Fragen zu Ihrem Studium? Hier finden Sie eine Liste mit nützlichen Informationen.
Allgemeine Informationen, Regeln zum Studium
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Welche Regeln und Vorschriften gelten für mein Studium?
Die offiziellen Dokumente, die Ihr Studium regeln, sind:
- Die Reglemente für das Studium an der Fakultät.
- Die Studienpläne, die eine Liste der Unterrichtseinheiten und Anforderungen für Ihren Studiengang enthalten.
Zudem müssen Sie zu Beginn Ihres Studiums diese zwei Formulare unterschreiben:
- Sie verpflichten sich, die Regeln der wissenschaftlichen Integrität einzuhalten. Sie müssen das Formular zur wissenschaftlichen Integrität unterschreiben und abgeben. Studierende anderer Fakultäten, die an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät Prüfungen ablegen, müssen die Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität auch unterschreiben. Ansonsten ist es nicht möglich, ihre Prüfungsergebnisse einzusehen.
- Sie müssen auch das Formular zum Schutz der Schwangerschaft unterschreiben.
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Ich studiere an einer anderen Fakultät. Muss ich die Erklärung zur Wissenschaftlichen Integrität unterschreiben?
Ja, alle Studierenden, die an der Fakultät für Prüfungen schreiben, müssen die Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität unterzeichnen. Sonst können Sie Ihre Ergebnisse nicht einsehen.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Wahl Ihres Studiengangs (Haupt- und Zusatzfach) und bei Fragen zur Mobilität wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Für administrative Fragen zu Kursen und Prüfungen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen in dem jeweiligen Bereich.
Schreiben Sie immer von Ihrer UniFR-E-Mail-Adresse und geben Sie Ihre Studierendennummer, Ihren Studiengang und den Code des betreffenden Kurses an.
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Ich habe bereits anderswo studiert oder ECTS erhalten, wie kann ich sie anerkennen lassen?
Zur Anrechnung vorgängig erworbener Diplome oder Teilstudien, zur Anerkennung von Studienleistungen sowie für Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Studienplan kann ein entsprechender Antrag bei der Studiengesuchskommission der Fakultät eingereicht werden.
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Ich möchte eine Ausnahme zu einem Studienplan oder einem Reglement beantragen
Der Studiengesuchskommission befasst sich mit Ihren Anträgen.
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Kann ich mehrere Studiengänge gleichzeitig absolvieren?
Sie können z.B. zwei Bachelorstudiengänge gleichzeitig absolvieren, müssen aber vorher die Erlaubnis der betreffenden Fakultät(en) eingeholt haben. Wenn Sie sich gleichzeitig in mehreren Studiengänge einschreiben möchten, lesen Sie bitte die Richtlinien hier.
Sie müssen das Formular, das Sie hier finden, an unsere Fakultät und ggf. an die andere Fakultät senden. Wenn der Antrag angenommen wird, müssen Sie eine doppelte Semestergebühr bezahlen. -
Wenn ich ein Unterrichtsfach in meinem BSc_SI wechsle, ändert sich dann die Frist für das Bestehen des ersten Jahres?
Die ECTS-Credits der Anrechnungseinheit für das erste Jahr müssen bis zum Ende des vierten Semesters nach Beginn des Studiums im Studiengang BSc_SI (Bachelor of Science für den Unterricht auf Sekundarstufe I) erworben sein. Diese Frist für den erfolgreichen Abschluss des ersten Jahres wird nicht verlängert, wenn die Studierenden ihr Unterrichtsfach wechseln.
Kurse und Prüfungen
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Ich habe die Kurseinschreibungsfrist verpasst, was soll ich tun?
Sie haben die Möglichkeit, eine späte Anmeldung zu machen (Fristen). Zudem können Sie die Kurse in der Regel auch ohne Anmeldung besuchen. Nur die Anmeldung zu den Prüfungen ist obligatorisch.
Dagegen ist die Anmeldung für Übungen, praktische Arbeiten, Seminare und Exkursionen obligatorisch. Diese Anmeldung garantiert Ihnen einen Platz und ermöglicht es Ihnen, nachzuweisen, dass Sie diese belegt haben.
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Ich habe die Prüfungsanmeldungen verpasst
Nach Ablauf der Anmeldefrist gibt es keine späten Anmeldungen. Sie müssen die Prüfung in einer anderen Session ablegen.
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Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert?
Bachelor und Master of ScienceEine nicht bestandene Bewertung oder eine Bewertung mit einer Note unter 4 kann einmal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Bachelor und des Masters, Art 21)
- Für UEs die mit einer Note bewertet werden
Wenn die Note beim ersten Versuch < 4 beträgt, können Sie sich für einen neuen Versuch anmelden.
Bei einem zweiten Versuch, zählt die beste der beiden Noten.
Eine ungenügende Note kann innerhalb der Anrechnungseinheit kompensiert werden (gewichteter Durchschnitt).
- Für UEs die durch bestanden/nicht bestanden bewertet werden (Praktika usw)
Wenn Sie den ersten Versuch nicht bestehen, können Sie die Unterrichtseinheit oder die Prüfung wiederholen.
Wenn Sie bei einer "bestanden/nicht-bestanden"-UE ein zweites Mal scheitern, führt es zu einem entgültigem Nichtbestehen des Studiengangs.
Wurde eine Unterrichtseinheit einer Anrechnungseinheit evaluiert, so wird sie beim Anrechnungsverfahren dieser Anrechnungseinheit berücksichtigt und kann weder weggelassen noch ersetzt werden. (Reglement, Art 25)Bachelor und Master of MedicineFür das BMed müssen alle Prüfungen für die Unterrichtseinheiten derselben Anrechnungseinheit in ein und derselben Sitzung abgelegt werden. Wenn der Durchschnitt des Anrechnungseinheit < 4 ist, kann die Bewertung des gesamten Pakets zweimal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Bachelor of Medicine, Art 17)
Für MMed werden die Anrechnungseinheit durch summative Auswertungen bewertet. Evaluationen werden einmal pro Jahr durchgeführt und können zweimal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Master of Medicine, Art 14) -
Ich sehe meine Prüfungsresultate auf MyUniFR nicht; was ist los?
Um Zugang zu Ihren Ergebnissen zu erhalten, müssen Sie die Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität unterzeichnet und eingereicht haben. Ihre Ergebnisse werden einige Tage nach Abgabe der Erklärung zugänglich sein.
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Ich möchte meine Prüfung einsehen, wie gehe ich vor?
Informationen zur Einsichtnahme in Prüfungen finden Sie auf der Seite zu Einchreibungen in Vorlesungen und Prüfungen.
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Ist es möglich, meine Wahlkurse zu ändern und die entsprechende Note aus meiner Anrechnungseinheit zu entfernen?
Wenn ein Ergebnis einmal einer UE zugeteilt wurde, und wenn die UE nicht in einer anderen Anrechnungseinheit obligatorisch ist, können diese UE und ihr Ergebnis nicht mehr entfernt oder verschoben werden.
Zusatzfächer und Optionale Studien
- Wann muss ich mich für die Zusatzfächer anmelden?
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Wann und warum kann ich mich für optionale Studien anmelden?
Die optionale Studien dienen dazu, bereits vollständige Studiengänge um zusätzliche Studienfächer zu ergänzen (zusätzlich zu den 180 ECTS des Bachelorabschlusses oder den 90/120 ECTS des Masterabschlusses). Die optionale Studien sind auf insgesamt maximal 90 ECTS beschränkt.
Der Abschnitt "Optional Studien" von MyUniFR sollte nicht dazu verwendet werden, ein Zusatzfach zu registrieren, das Teil der 180 ECTS eines Bachelorabschlusses ist. -
Kann ich ein Zusatzfach an einer anderen Universität machen?
Falls das von Ihnen gewünschte Zusatzfach auch von der Universität Freiburg angeboten wird, können Sie es nicht an einer anderen Universität besuchen.
Wenn Sie ein Zusatzfach besuchen möchten, das nicht von der Universität Freiburg angeboten wird, müssen Sie die vorherige Zustimmung der Fakultät und der anderen Universität einholen um sicherzustellen, dass dieses Fach tatsächlich anerkannt wird. -
Wie erwerbe ich genügend ECTS-Kredite, um ein zweites Unterrichtsfach für die Sekundarstufe II zu haben?
Wenn Sie auf der Sekundarstufe II (Gymnasium,..) unterrichten möchten, müssen Sie in der Regel zwei Unterrichtsfächer während Ihres Bachelor- und Masterstudiums wählen. Nach dem Masterabschluss machen Sie das Lehrdiplom für Maturitätsschule (LDM). Für jedes Fach, das Sie unterrichten möchten, müssen Sie mindestens 90 ECTS-Kredite erwerben. So erhalten Sie genug Kredite im zweiten Fach:
- Bachelor mit Hauptfach zu 120 ECTS
- Während des Bachelorstudiums wählen Sie ein Zusatzfach zu 60 ECTS in einem Unterrichtsbereich (Falls mehrere Möglichkeiten bestehen, achten Sie darauf, dass Sie sich für das Zusatzfach anmelden, welches zum LDM führt).
- Während dem Master, wählen Sie das selbe Hauptfach wie im Bachelor. Dazu schreiben Sie sich in den "Optionalen Studien" für ein sogenannten "+30 ECTS" Zusatzfach ein. Die Studienpläne für diese "+30 ECTS" Zusatzfächer finden Sie hier. Sie können sich für diese +30 Zusatzfächer einschreiben, nachdem Sie das Zusatzfach des Bachelors validiert haben.
- Bachelor mit Hauptfach zu 150 ECTS
- Während dem Bachelor wählen Sie ein Zusatzfach zu 30 ECTS in einem Unterrichtsbereich. Um die fehlenden 30 ECTS im zweiten Bereich zu absolvieren, schreiben Sie zusätzlich eine "Ergänzung zum LDM" unter "Optionale Studien" ein. Insgesamt müssen die Kurse, die Sie belegen, dem 60 ECTS Zusatzfach für das LDM entsprechen
- Während dem Master, wählen Sie das das selbe Hauptfach wie im Bachelor. Dazu schreiben Sie sich in den "Optionalen Studien" für ein sogenannten "+30 ECTS" Zusatzfach ein. Die Studienpläne für diese "+30 ECTS" Zusatzfächer finden Sie hier. Sie können sich für diese +30 Zusatzfächer einschreiben, nachdem Sie das Zusatzfach des Bachelors und die Ergänzung zum LDM validiert haben.
- Bachelor mit Hauptfach zu 120 ECTS
Master und Doktorat
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Ich habe mein Bachelor fast abgeschlossen. Kann ich den Master schon anfangen? (Vorgezogenes Masterstudium)
Sie können ein vorgezogenes Masterstudium auf Ihrem MyUniFR-Konto beantragen. An unserer Fakultät können Sie sich während dem vorgezogenen Masterstudium für Kurse anmelden, aber keine Prüfungen ablegen (ausser für den Master in Computer Science).
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Ich habe mein Master abgeschlossen. Wie kann ich mich für ein Doktorat anmelden?
Das Verfahren zur Anmeldung zum Doktorat wird hier beschrieben. Das Verfahren wird hauptsächlich von Ihrem Vorgesetzten durchgeführt. Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, meldet Sie die Verantwortliche der Dokotrate im Dekanat in den Studiengang des Doktorats an.
Melden Sie sich nicht über MyUniFR für ein Doktorat an. Falls Sie Ihr Masterstudium schon in Freiburg gemacht haben, melden Sie sich nicht bei der Dienststelle für Zulassung an.
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Was sind die Fristen um meine Masterarbeit einzureichen?
Die Dauer Ihrer Masterarbeit wird durch Ihren Studienplan bestimmt. Sie müssen die endgültige Fassung Ihrer Masterarbeit vor Beginn des neuen Semesters eingereicht haben, wenn Sie die neue Semestergebühr nicht bezahlen wollen. Am Ende Ihrer Arbeit müssen Sie das Formular für die Einreichung der Zusammenfassung der Masterarbeit ausfüllen.
Bestätigungen, Leistungsnachweise und Diplome
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Ich brauche eine Studiumsbestätigung
Eine Immatrikulationsbestätigung kann auf dem MyUniFR Portal heruntergeladen werden.
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Ich brauche eine Studienstandbescheinigung, um meine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
Senden Sie eine E-Mail an scimed@unifr.ch und beantragen Sie diese Bescheinigung. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Studierendennummer an und weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen Antrag für die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung/eines Visums handelt. Das Dekanat wird für Sie eine Bescheinigung erstellen, die die SPOMI-Bedingungen erfüllt, und sie Ihnen per E-Mail zusenden.
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Ich habe mein Studium abgeschlossen. Wann kann ich mich exmatrikulieren?
Sie können sich exmatrikulieren, sobald Sie sich für Ihre letzte Prüfung angemeldet haben. Die Exmatrikulation erfolgt über das Studierendenportal MyUniFR.
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Ich habe keinen Zugang mehr zu meinem MyUniFR Konto. Wie kann ich eine Bestätigung oder einen Nachweis erhalten?
Für eine Exmatrikulationsbestätigung wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.
Für ein Transkript oder einen Leistungsnachweis von ECTS-Krediten wenden Sie sich bitte an das "Bureau des Attestation" (attestations-scimed@unifr.ch).
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Wann erhalte ich mein Diplom?
Sobald Sie Ihren Bachelor oder Master abgeschlossen haben, werden Sie zur nächsten Diplomfeier eingeladen. Die Daten der Zeremonien und die Frist für die Bezahlung Ihrer Kredite sind hier angegeben. Wenn Sie an der Diplomfeier nicht teilnehmen können, wird Ihr Diplom Ihnen per Post zugeschickt.
Bis zum Erhalt Ihres Diploms ist die Schlussbestätigung ein offizielles Dokument, das an den meisten Universitäten anerkannt wird.
Wenn Sie Ihr Diplom aus einem bestimmten Grund vor dem Datum der Zeremonie erhalten müssen (z.B. Umzug in ein Land, wo die Postzustellung nicht sicher wäre), senden Sie eine E-Mail mit einer Erläuterung der Gründe für Ihre Anfrage an attestations-scimed@unifr.ch. Dieser Antrag wird dann vom Dekan geprüft.
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Muss ich eingeschrieben bleiben, um mein Diplom zu erhalten?
Nein, die Diplomfeier ist nicht an die Einschreibung gebunden, sondern an den erfolgreichen Abschluss des Studiums.