Grégoire Stucki
Leiter Beratungsstelle Studium-Armee
+41 26 300 75 12
armee@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
© VBS/DDPS Dominique Schütz
Als von der Schweizer Armee anerkannte Beratungsstelle stellt die Beratungsstelle Studium-Armee die Verbindung zwischen der Universität Freiburg und den für die Wehrpflicht zuständigen Behörden sicher.
Wir betreuen immatrikulierte, aber auch zukünftige wehrpflichtige Studentinnen und Studenten der Universität Freiburg, beraten sie persönlich und bearbeiten ihre administrativen Gesuche.
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 VMDP.
Ausserdem, falls der Grund, der zur Bewilligung der Verschiebung fuhren soll, aus irgendeinem Grund entfallen sollte, so würden Sie gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig werden. Dies müssten Sie der Bewilligungsbehörde umgehend mitteilen, im Sinne von Artikel 90 Absatz 5 VMDP.
Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, das private Interesse der gesuchstellenden Person an einer Verschiebung des Ausbildungsdienstes zu beurteilen und es gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird dann dieses Interesse gegen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes abwägen.
In diesem Sinne ist es Aufgabe der gesuchstellenden Person, der Beratungsstelle die Beweismittel im Zusammenhang mit dem Grund, den sie geltend machen will, zukommen zu lassen.
Formular:
(Art. 48 Abs. 1 WMDP)
Inhalt:
(Art. 48 Abs. 2 WMDP)
a. Personalien des AdA:
1. Versichertennummer,
2. Grad, Funktion und Einteilung,
3. Name, Vorname und Adresse,
4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
b. Angaben über den zu verschiebenden Ausbildungsdienst, inkl. Aufgebotsdaten;
c. Begründung des Gesuchs, versehen mit den nötigen Beweismitteln sowie mit der Unterschrift der gesuchstellenden Person im PDF-Format;
d. der Zeitraum, in dem die gesuchstellente Person den Dienst leisten kann.
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), soweit möglich
Beweismittel:
(Art. 48 Abs. 2 lit. c WMDP)
Nota bene: Es ist notwendig, uns diese Beweismittel zukommen zu lassen, aber es ist nicht notwendig, sie als Anhänge in Punkt 8 vom Form. 05.055 anzugeben.
Das Beweismittel Nr. 1 ist notwendig, während die Wahl zwischen den Beweismitteln Nr. 2a, 2b und 2c von dem Grund abhängt, den die gesuchstellende Person geltend machen möchte:
Die Dienstanzeige wird spätestens 21 Wochen vor einem mehr als zwei Tage dauernden Ausbildungsdienst postalisch oder elektronisch zugestellt, im Sinne von Artikel 86 Absatz 1 VMDP. Vor diesem Zeitpunkt kann sie beimPersonellen der Armee (Pers A) angefordert werden.
Der Marschbefehl wird spätestens sechs Wochen vor Beginn des Dienstes postalisch oder elektronisch zugestellt, im Sinne von Artikel 87 Absatz 2 VMDP.
Wir bitten Sie, uns die Bestätigung Ihrer letzten Kurseinschreibung zukommen zu lassen.
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Bei anderen Gründen kann man beim Sekretariat seines Departements oder Instituts oder beim Dekanat seiner Fakultät eine Ad-hoc-Bestätigung beantragen.
Empfänger:
(Art. 12 lit. b KZMA)
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 90 Abs. 2 VMDP)
So früh wie möglich, aber spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
Ein möglicher Ersatzdienst («Gast-WK») wird in dem Brief angekündigt, in dem Ihnen die Bewilligung der Dienstverschiebung mitgeteilt wird. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie erst zum nächsten Ausbildungsdienst Ihrer Einheit (in der Sie eingeteilt sind) aufgeboten werden.
Falls Sie, als Dienstpflichtig_e, Ihren Militär- oder Zivildienst in einem Kalenderjahr nicht leisten, dann unterliegen Sie in diesem Jahr der Wehrpflichtersatzabgabe WPE, im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 litera c WPEG.
Bezahlte Ersatzabgaben werden Ihnen aber rückerstattet, sobald Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 WPEG.
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 ZSV.
Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, das private Interesse der gesuchstellenden Person an einer Verschiebung des Ausbildungsdienstes zu beurteilen und es gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird dann dieses Interesse gegen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes abwägen.
In diesem Sinne ist es Aufgabe der gesuchstellenden Person, der Beratungsstelle die Beweismittel im Zusammenhang mit dem Grund, den sie geltend machen will, zukommen zu lassen.
Formular:
Ad-hoc-Formular des Zivilschutzes Ihres Wohnkantons (wo Ihre Papiere hinterlegt sind, d. h. wo Sie steuerlich veranlagt sind und Ihr Stimmrecht ausüben)
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), wenn möglich
Beweismittel:
Das Beweismittel Nr. 1 ist notwendig, während die Wahl zwischen den Beweismitteln Nr. 2a, 2b und 2c von dem Grund abhängt, den die gesuchstellende Person geltend machen möchte:
Das Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen erfolgt durch die Kantone mindestens sechs Wochen vor Dienstbeginn, im Sinne von Artikel 45 Absätze 1 und 3 BZG.
Wir bitten Sie, uns die Bestätigung Ihrer letzten Kurseinschreibung zukommen zu lassen.
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Bei anderen Gründen kann man beim Sekretariat seines Departements oder Instituts oder beim Dekanat seiner Fakultät eine Ad-hoc-Bestätigung beantragen.
Empfänger:
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 36 Abs. 1 ZSV)
So früh wie möglich, aber spätestens drei Wochen vor dem Einrücken + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
In begründeten Fällen ist es möglich, die Rekrutenschule oder eine Kaderschule zu unterbrechen, aber die so aufgeteilte Ausbildungssequenz muss so schnell wie möglich nachgeholt werden. Es besteht aber kein Recht auf Fraktionierung.
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern)
Beweismittel:
Das Beweismittel Nr. 1 ist notwendig, während die Wahl zwischen den Beweismitteln Nr. 2a, 2b und 2c von dem Grund abhängt, den die gesuchstellende Person geltend machen möchte:
Die Dienstanzeige wird spätestens 21 Wochen vor einem mehr als zwei Tage dauernden Ausbildungsdienst postalisch oder elektronisch zugestellt, im Sinne von Artikel 86 Absatz 1 VMDP. Vor diesem Zeitpunkt kann sie beimPersonellen der Armee (Pers A) angefordert werden.
Der Marschbefehl wird spätestens sechs Wochen vor Beginn des Dienstes postalisch oder elektronisch zugestellt, im Sinne von Artikel 87 Absatz 2 VMDP.
Wir bitten Sie, uns die Bestätigung Ihrer letzten Kurseinschreibung zukommen zu lassen.
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Dabei handelt es sich um eine Benachrichtigung, die nach der Anmeldung auf MyUnifr automatisch per E-Mail verschickt wird (Beispiel ansehen).
Bei anderen Gründen kann man beim Sekretariat seines Departements oder Instituts oder beim Dekanat seiner Fakultät eine Ad-hoc-Bestätigung beantragen.
Empfänger:
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
So früh wie möglich (aber auch möglich während der Schule) + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
Beispiel:
Ein persönlicher Urlaub kann eine interessante Alternative zu einer ganzen Dienstverschiebung sein. Dazu sollten Sie das Form. 06.037 Gesuch um persönlichen Urlaub, komplett ausgefüllt, an Ihren Einheitskommandant schicken; eine Vorankündigung unsererseits ist nicht erforderlich.
Urlaubsgesuche können auch direkt über das Portal der Armee übermittelt werden.
Ein akademischer Urlaub kann es Ihnen ermöglichen, Ihren Dienst in aller Ruhe zu leisten, ohne Nachteile für das Studium oder eine Exmatrikulation befürchten zu müssen, und dabei nur die grundlegenden Immatrikulationsgebühren zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen, die Fristen und sonstigen Modalitäten genau zu beachten.
Als Beratungsstelle sind wir für alle angehende und immatrikulierte Studierende Ihr Ansprechspartner für allgemeine Fragen zum Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und beraten Sie gerne persönlich.
Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, indem Sie uns Ihre Frage stellen und gegebenenfalls Ihre Situation kurz beschreiben. Wenn Sie es wünschen oder wir es für notwendig erachten, ist es natürlich auch möglich, ein Gespräch per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort zu vereinbaren, je nachdem, was Ihnen lieber ist.
Leiter Beratungsstelle Studium-Armee
+41 26 300 75 12
armee@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
Verbindungsoffizier der Abteilung Medizin
+41 26 300 84 99
gregory.bieler@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
*Abteilung Medizin: Medizin (Med), Biomedizinische Wissenschaften (Bms), Sport- und Bewegungswissenschaften (Bsw)