Grégoire Stucki
Leiter Beratungsstelle Studium-Armee
+41 26 300 75 12
armee@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
© VBS/DDPS Dominique Schütz
Die Beratungsstelle Studium-Armee ist das offizielle Verbindungsorgan zwischen der Universität Freiburg und den für die Wehrpflicht zuständigen Behörden
Wir begleiten alle angehenden und immatrikulierten dienstpflichtigen Studierenden der Universität Freiburg, beraten sie persönlich und bearbeiten ihre administrativen Gesuche.
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21).
Ausserdem, falls der Grund, der zur Bewilligung der Verschiebung fuhren soll, aus irgendeinem Grund entfallen sollte, so würden Sie gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig werden. Dies müssten Sie der Bewilligungsbehörde umgehend mitteilen, im Sinne von Artikel 90 Absatz 5 VMDP.
Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe des Verbindungsorgan (die Beratungsstelle Studium-Armee), das private Interesse der gesuchstellenden Person zu beurteilen und es gegenüber der Behörde zu bestätigen.
Dazu müssen die gesuchstellenden Personen dem Verbindungsorgan (die Beratungsstelle Studium-Armee) Beweismittel vorlegen, welche mit dem Grund, den sie geltend machen wollen, in Zusammenhang stehen.
Formular:
(Art. 48 Abs. 1 WMDP)
Inhalt:
(Art. 48 Abs. 2 WMDP)
a. Personalien des AdA:
1. Versichertennummer,
2. Grad, Funktion und Einteilung,
3. Name, Vorname und Adresse,
4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
b. Angaben über den zu verschiebenden Ausbildungsdienst, inkl. Aufgebotsdaten;
c. Begründung des Gesuchs, versehen mit den nötigen Beweismitteln sowie mit der Unterschrift der gesuchstellenden Person im PDF-Format;
d. der Zeitraum, in dem die gesuchstellente Person den Dienst leisten kann.
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), soweit möglich
Beweismittel:
(Art. 48 Abs. 2 lit. c WMDP)
Empfänger:
(Art. 12 lit. b KZMA)
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 90 Abs. 2 VMDP)
So früh wie möglich, aber spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
Ein möglicher Ersatzdienst ("Gast-WK") wird in dem Brief angekündigt, in dem Ihnen die Bewilligung der Dienstverschiebung mitgeteilt wird. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie erst zum nächsten Ausbildungsdienst Ihrer Einheit (in der Sie eingeteilt sind) aufgeboten werden.
Falls Sie, als Dienstpflichtig_e, Ihren Militär- oder Zivildienst in einem Kalenderjahr nicht leisten, dann unterliegen Sie in diesem Jahr der Wehrpflichtersatzabgabe WPE, im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 litera c der Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661).
Bezahlte Ersatzabgaben werden Ihnen aber rückerstattet, sobald Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 WPEG.
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung vom 11. November 2020 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV; SR 520.11).
Formular:
Ad hoc Formular des Zivilschutzes Ihres Wohnkantons (wo Ihre Papiere hinterlegt sind, d. h. wo Sie steuerlich veranlagt sind und Ihr Stimmrecht ausüben)
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), wenn möglich
Beweismittel:
Empfänger:
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 36 Abs. 1 ZSV)
So früh wie möglich, aber spätestens drei Wochen vor dem Einrücken + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
In begründeten Fällen ist es möglich, die Rekrutenschule oder eine Kaderschule zu unterbrechen, aber die so aufgeteilte Ausbildungssequenz muss so schnell wie möglich nachgeholt werden. Es besteht aber kein Recht auf Fraktionierung.
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern)
Beweismittel:
Empfänger:
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
So früh wie möglich (aber auch möglich während der Schule) + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
Beispiel:
Ein persönlicher Urlaub kann eine interessante Alternative zu einer ganzen Dienstverschiebung sein. Dazu sollten Sie das Form. 06.037 Gesuch um persönlichen Urlaub, komplett ausgefüllt, an Ihren Einheitskommandant schicken; eine Vorankündigung unsererseits ist nicht erforderlich.
Urlaubsgesuche können auch direkt über das Portal der Armee übermittelt werden.
Ein akademischer Urlaub kann es Ihnen ermöglichen, Ihren Dienst in aller Ruhe zu leisten, ohne Nachteile für das Studium oder eine Exmatrikulation befürchten zu müssen, und dabei nur die grundlegenden Immatrikulationsgebühren zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen, die Fristen und sonstigen Modalitäten genau zu beachten.
Als Beratungsstelle sind wir für alle angehende und immatrikulierte Studierende Ihr Ansprechspartner für allgemeine Fragen zum Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und beraten Sie gerne persönlich.
Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, indem Sie uns Ihre Frage stellen und gegebenenfalls Ihre Situation kurz beschreiben. Wenn Sie es wünschen oder wir es für notwendig erachten, ist es natürlich auch möglich, ein Gespräch per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort zu vereinbaren, je nachdem, was Ihnen lieber ist.
Leiter Beratungsstelle Studium-Armee
+41 26 300 75 12
armee@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
Verbindungsoffizier der Abteilung Medizin
+41 26 300 84 99
gregory.bieler@unifr.ch
Gespräche nach Vereinbarung
*Abteilung Medizin: Medizin (Med), Biomedizinische Wissenschaften (Bms), Sport- und Bewegungswissenschaften (Bsw)